Aptenio

Ratgeber

AI-Act-Schulungspflicht: KI-Kompetenz nach Art. 4

Seit dem EU-AI-Act müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihr Personal mit künstlicher Intelligenz sachkundig umgeht. Was das für technische KMU konkret bedeutet — ohne Panik, mit klarem Fahrplan.

Was Art. 4 verlangt

Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen — unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025 und betrifft jeden Betrieb, der KI-Werkzeuge einsetzt; viele tun das längst, etwa über Office-Funktionen oder Chat-Assistenten.

Ab wann es ernst wird

Die behördliche Durchsetzung beginnt ab 2. August 2026. Wichtig zur Einordnung: Artikel 4 ist nicht unmittelbar mit einer eigenen Verwaltungsstrafe bewehrt. Es geht also nicht um eine Strafandrohung, sondern darum, den KI-Einsatz nachweisbar verantwortungsvoll aufzustellen — das schützt vor Fehlern und schafft Vertrauen.

Was „ausreichend" konkret heißt

Das Gesetz nennt bewusst keine fixe Stundenzahl, kein Pflichtzertifikat und keinen verpflichtenden KI-Beauftragten. Verlangt wird ein angemessenes Maß an Kompetenz, abgestuft nach Rolle und Risiko: Wer KI nur gelegentlich im Büro nutzt, braucht anderes Wissen als wer Ergebnisse fachlich verantwortet. Der Maßstab ist „nach besten Kräften" — pragmatisch und auf den eigenen Einsatz zugeschnitten.

Checkliste: 5 Schritte für KMU

Wie Aptenio unterstützt

Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderung an KI-Kompetenz zu erfüllen: mit rollenspezifischen Schulungen für technische KMU, vom Grundkurs bis zum Entscheider-Kompakt samt KI-Richtlinie. Wenn Sie KI nicht nur verstehen, sondern im Betrieb einführen wollen, lesen Sie weiter unter KI im Betrieb einführen.

Auf die Warteliste