Seit dem 2. Februar 2025 verlangt die EU-KI-Verordnung ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz im Betrieb. Was das konkret heißt, wen es betrifft und wie Sie es umsetzen — auf dieser Seite, ohne Bußgeld-Panik.
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist seit August 2024 in Kraft. Art. 4 zur KI-Kompetenz gilt seit 2. Februar 2025 — er betrifft auch KMU, die KI nur einsetzen.
Anbieter und Betreiber sorgen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten.
Die Kompetenz-Pflicht ist seit 2. Februar 2025 anwendbar — unabhängig von der Risikoklasse.
Schon wer KI im Betrieb einsetzt (z. B. ChatGPT, Copiloten), gilt als Betreiber.
Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal — und Personen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten — über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
„Ausreichend" ist dabei kontextabhängig: Es richtet sich nach den technischen Vorkenntnissen, der Erfahrung und Ausbildung der Beteiligten, nach dem konkreten Einsatzbereich und danach, auf welche Personengruppen die KI angewendet wird. Es gibt also keine starre Stundenzahl — aber einen nachvollziehbaren, angemessenen Aufbau von Wissen.
Die Pflicht trifft beide Rollen. Für die meisten technischen KMU ist die zweite entscheidend — schon der reine Einsatz genügt.
Entwickelt ein KI-System (oder lässt es entwickeln) und bringt es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bzw. in Betrieb.
Setzt ein KI-System in eigener Verantwortung im Betrieb ein — etwa ChatGPT, Microsoft Copilot oder KI-Funktionen in der CAD-/ERP-Software.
Die KI-Verordnung tritt gestaffelt in Kraft. Für die KI-Kompetenz ist die Frist bereits erreicht.
Die KI-VO (EU) 2024/1689 tritt in Kraft — Beginn der gestaffelten Anwendung.
Die Kompetenzpflicht ist anwendbar — unabhängig von der Risikoklasse. Verbotene KI-Praktiken sind untersagt.
Transparenz- und Governance-Pflichten für GPAI-Modelle greifen.
Der Großteil der Pflichten für Hochrisiko-Anwendungen wird wirksam.
Verlängerte Frist für KI in Produkten, die bereits anderer EU-Produktregulierung unterliegen.
Ein pragmatischer Weg — verständlich, dokumentierbar, ohne Bürokratiemonster.
Welche KI-Tools sind im Einsatz — offiziell und inoffiziell? Wer nutzt was, wofür?
Anbieter oder Betreiber? Welche Einsatzfelder, welche Daten, welche Risikoklasse?
Inhouse und an echten Aufgaben: Möglichkeiten, Grenzen, Prompting, Quellenkritik, Datenschutz.
Klare Regeln: freigegebene Tools, Umgang mit Firmendaten, was in die Cloud darf und was nicht.
Schulungen, Regeln und freigegebene Tools nachvollziehbar festhalten — und regelmäßig aktualisieren.
Ja. Art. 4 stellt nicht auf die Unternehmensgröße ab. Sobald KI im Betrieb eingesetzt wird, greift die Kompetenz-Pflicht — auch im kleinen Anlagenbau- oder Fertigungsbetrieb.
Ein guter Start, aber Kompetenz ist fortlaufend: Tools und Einsatzfelder ändern sich. Sinnvoll ist eine wiederkehrende Auffrischung plus eine gepflegte KI-Richtlinie.
Nachvollziehbar sollten sein: welche Schulungen stattfanden, welche Regeln gelten und welche Tools freigegeben sind. Kein Bürokratiemonster — aber belastbar.
Wir schulen Ihr Team inhouse an echten Aufgaben und begleiten die Einführung inklusive KI-Richtlinie und Dokumentation — bereit für die AI-Act-Pflicht.
Diese Seite gibt einen verständlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnung (EU) 2024/1689; für die rechtssichere Bewertung Ihres Einzelfalls ziehen Sie bitte fachkundigen Rat hinzu.
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